Psychotherapie Graschberger – Garmisch-Partenkirchen

Psychotherapie für Erwachsene, Kinder und Jugendliche

Honorar

In meiner Privatpraxis kann ich mit privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe, den gesetzlichen Unfallkassen, der Heilfürsorge und Selbstzahlern abrechnen.

Leider ist es mir nicht möglich mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.

Mein Honorar berechnet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP; 3,1-3,5-facher Satz). Damit variiert das Honorar für eine Therapiestunde von 50 Minuten je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umständen bei der Ausführung aktuell zwischen 135,53€ und 153,02€. Je nach Notwendigkeit können gerade zu Beginn der Psychotherapie Kosten für Diagnostik, biographische Anamnese oder Berichtserstellung dazukommen. 

Transparenz ist mir an dieser Stelle sehr wichtig- stellen Sie bitte gerne all Ihre Fragen, damit nichts unklar bleibt. Meine Rechnungen gehen an Sie als Leistungsempfänger. Bitte klären Sie immer VOR Therapiebeginn mit Ihrem persönlichen Kostenträger die Kostenübernahme bzw. die jeweiligen Konditionen oder Kontingente.

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Private Krankenkassen und die Beihilfe erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen ist abhängig von Ihrem individuellen Vertrag bzw. Versicherungsschutz. Bitte klären Sie vor Beginn der Therapie in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt.

DGUV- Deutsche gesetzliche Unfallversicherung: Berufsgenossenschaften/ Unfallkassen

Wenn Sie durch einen Arbeits- oder Wegeunfall psychisch belastet sind, kann die psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis über den zuständigen Unfallversicherungsträger erfolgen. Der zuständige Unfallversicherungsträger ist entweder eine Berufsgenossenschaft oder eine Unfallkasse. Den zuständigen Unfallversicherungsträger können Sie bei Ihrem Arbeitgeber erfragen. Wenn Sie angestellte:r Arbeitnehmer:in sind, sind Sie automatisch über den Arbeitgeber gegen Arbeits- und Wegeunfälle versichert. Damit das Honorar für das Erstgespräch vom Unfallversicherungsträger übernommen wird, benötige ich vor dem Erstgespräch einen Behandlungsauftrag, der als Kostenübernahmeerklärung durch den Unfallversicherungsträger oder als formlose Überweisung durch eine:n Durchgangsärzt:in erfolgen kann. Durchgangsärzt:innen sind besonders ausgebildete Orthopäd:innen und Unfallchirurg:innen, die darüber entscheiden, welche weiteren Ärzt:innen oder Therapeut:innen nach einem Arbeitsunfall zur Behandlung hinzugezogen werden sollen. Hier finden Sie einen Durchgangsarzt: https://lviweb.dguv.de/faces/adf.task-flow?VerzeichnisTyp=D&adf.tfDoc=%2FWEB-INF%2Fpartner-task-flow.xml&adf.tfId=partner-task-flow

Bitte bringen Sie zum Erstgespräch entweder die formlose Überweisung des:r Durchgangsärzt:in mit oder rufen Sie bei Ihrem Unfallversicherungsträger an und lassen Sie eine Kostenübernahmeerklärung direkt an meine Praxis senden –  per Post: Jessica Graschberger, Von-Brug-Straße 2, 82467 Garmisch-Partenkirchen oder via Email: info@psychotherapie-graschberger.de. Ich leite ohne Ihr Einverständnis keinerlei Informationen über Ihre Behandlung oder Ihre Diagnose an Ihren Arbeitgeber weiter.

Heilfürsorge

Für Angehörige der Bundeswehr und der Bundespolizei ist Psychotherapie eine Leistung der Heilfürsorge. Das Honorar für Behandlungen von in Privatpraxen tätigen Psychologischen PsychotherapeutInnen wird in der Regel übernommen. Sie sollten sich zur Sicherheit beim Truppenarzt bzw. beim polizeiärztlichen Dienst erkundigen, ob eine psychotherapeutische Behandlung für Sie in Frage kommt.

Selbstzahler/ Paarberatung und Coaching

Gelegentlich wünschen auch Personen, die eigentlich Anspruch auf Kostenübernahme für eine Psychotherapie hätten, eine besonders diskrete Behandlung, bei der die Krankenkasse keinerlei Informationen über die Tatsache, daß sie sich in psychotherapeutischer Behandlung befinden, bekommen soll. Es gibt verschiedene Gründe, die dazu führen, dass einige Patienten die Kosten der Psychotherapie selbst tragen. In solchen Fällen besteht auf ausdrücklichen Wunsch die Möglichkeit, die Behandlung privat zu bezahlen.

Hier ist kein Antragsverfahren nötig. Die Sitzungen werden privat in Rechnung gestellt.

Wünschen Sie ein Coaching oder eine Paartherapie, sprechen Sie mich bitte direkt an und ich informiere Sie über die aktuellen Tarife hierfür. Bitte beachten Sie, dass die Krankenkassen hierfür keine Kosten erstatten und Sitzungen privat in Rechnung gestellt werden.

…und warum zahlen die gesetzlichen Krankenkassen Ihre Therapie bei mir trotz fachlicher Eignung, nicht?

Um mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können, benötigen wir PsychotherapeutInnen einen sogenannten Kassensitz (ähnlich einer Lizenz im Bereich Taxiunternehmen o.ä.). Diese Lizenzen sind limitiert und können nur weitergegeben werden, wenn ein PsychotherapeutIn seine “Praxis mit Lizenz” auf-/übergibt. Diese Lizenzen werden preislich hoch gehandelt und da der Landkreis “überversorgt” ist, d.h. es gibt hier nach den Berechnungen der Krankenkassen viel zu viele PsychotherapeutenInnen mit Kassensitz (“Lizenz”), habe ich keinen Kassensitz und damit nicht die Möglichkeit mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.

Deshalb kann ich PatientenInnen der gesetzlichen Krankenkassen trotz fachlicher Zulassung (Approbation) leider nur weiterverweisen an KollegInnen mit Kassensitz (Lizenz).

PatientenInnen gesetzlicher Krankenkassen wenden sich bitte an die Koordinationsstelle zur Vergabe von Psychotherapieplätzen: https://www.ptk-bayern.de/ptk/web.nsf/id/pa_psychotherapeuten-suche.html

Etwas Satire von zdf royal (Jan Böhmermann) zur gar nicht komischen, aber leider aktuell bestehenden psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland: